Muss ich den Eigentümerwechsel sowie die Änderung der Anzahl der amtlich gemeldeten Einwohner gegenüber dem RZV Zwickau/Werdau anzeigen?

Der Eigentümerwechsel und auch die Änderung der Anzahl der amtlich gemeldeten Einwohner am Grundstück sind gegenüber dem RZV Zwickau/Werdau unverzüglich anzuzeigen. Sowohl für die Erhebung der Kleineinleiterabgabe als auch für die hier laufenden Verwaltungsverfahren sind diese Auskünfte von enormer Bedeutung. Die Anzeigepflicht können Sie auch den auf unserer Internetseite hinterlegten Satzungen (Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen und Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung) entnehmen.

Gern kann diese Meldung telefonisch, per E-Mail oder per Post an unseren Verband erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am 09.04.2018 von Frau Hottop.

Zurück