Neue Fördermöglichkeit für Kleinkläranlagen
Ab sofort besteht bei der Förderung von Kleinkläranlagen die Wahl zwischen Fördermitteln als nicht rückzahlbarer Zuschuss und einem zinsverbilligtem Darlehn. Nähere Information dazu können Sie unter nachstehendem Link direkt bei der SAB nachlesen:
Das Formblatt für die Beantragung des Kredites kann unter dem Button "Formblätter" auf dieser Interseite abgerufen werden.
Achtung: Abweichend von der Verfahrensweise bei der Gewährung von nicht rückzahlbaren Fördermitteln müssen die Voraussetzung für die Kreditgewährung und die Kreditzusage vor dem eigentlichen Baubeginn vorliegen!