Achtung Fristablauf!

Wer noch ausreichende Gründe, gemäß Vorgaben der SAB-Bank, für die verspätete Fertigstellung der Umstellung der Kleinkläranlage auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik, nachweisen kann, hat noch die Gelegenheit bis zum 16.12.2016 den Fördermittelantrag in der Geschäftsstelle des RZV zur Abrechnung zu bringen.

Wer bis zu diesem Termin die Abnahme noch nicht vollzogen hat, bzw. wem noch wesentliche Unterlagen oder Genehmigungen für eine Abrechnung beim Aufgabenträger fehlen, der hat die Möglichkeit die Fördermittel selbst bis zum 31.12.2016 fristwahrend bei der SAB-Bank abzurufen!

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