Elektronisches Wartungsprotokoll
Der Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband hat am 29.01.2010 im Rahmen der Änderung der Abwassersatzung beschlossen, die Wartungsprotokolle für vollbiologische Kleinkläranlagen in elektronischer Form übermittelt zu bekommen. Entsprechende Bestrebungen laufen landesweit, so dass dies mit Sicherheit auch in anderen Verbandsgebieten Zug um Zug umgesetzt wird.
Hinweise für die Wartungsfirmen
Die Übersendung der Protokolle kann einzeln oder für mehrere Anlagen in einer Tabelle erfolgen. Die Übergabe sollte regelmäßig und vor allem zeitnah nach der durchgeführten Wartung erfolgen. Wichtig für den Eigentümer der Anlagen ist es, dass der Nachweis der geforderten Wartungen pro Jahr erbracht wird. Die Fehlermeldungen sind exakt anzugeben und mit ausreichender Erläuterung in den dafür vorgesehenen Datenfeldern zu versehen, um die Aufforderung zur Abstellung der Mängel präzise und sachgerecht formulieren zu können. Als Kennung für das Verbandsgebiet des RZV Zwickau/Werdau ist in der ersten Zeile RZV_WWZ einzutragen.
Zusätzlich ist das Originalwartungsprotokoll als .pdf-Datei mit dem Namensaufaufbau JJMMTT_KANUMMER.pdf zu übersenden. Dies dient vor allem als Nachweis der sachgerecht durchgeführten Wartung.
Unabhängig von der elektronischen Übermittlung der Daten durch die Wartungsfirmen oder den Anlagenbesitzer selbst bleibt die Pflicht zur Nachweisführung über durchgeführte Wartungen in den Betriebstagebüchern vor Ort, am Standort der Kläranlagen, bestehen.
Die Schnittstellendefinition und die Hinweise zur Handhabung finden Sie auf den nebenstehenden Seiten.
Die formatierte Datendatei (Master) kann unter Angabe der E-Mailadresse beim RZV bezogen oder direkt hier von der Internetseite heruntergeladen werden!