Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer
Im Juni wurde im Rahmen der Versendung der Kleineinleiterabgabenbescheide auch ein Informationsschreiben des Verbandes und der Unteren Wasserbehörde an die Grundstückseigentümer versandt, die noch eine nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Grundstücksentwässerungsanlage besitzen und in eine Vorflut einleiten.
Neben den vielen Informationen in der Presse und den gemeindlichen Mitteilungsblättern war diese Form der individuellen Information erforderlich, um auf die Notwendigkeit der Umstellung bzw. Modernisierung der Anlagen hinzuweisen.
Allen Grundstückseigentümern, die dauerhaft dezentral entwässern und ihr vorgeklärtes Abwasser in Kanäle der WWZ GmbH einleiten, gehen die Schreiben Zug um Zug mit der Verbescheidung der Wasserrechte an die WWZ GmbH zu.
Unabhängig von diesen Informationsschreiben besteht für jeden Grundstückseigentümer die Pflicht zur Umstellung und damit auch zur Notwendigkeit sich beim zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen zum Status seines Grundstückes zu informieren.