Geändertes elektronisches Wartungsprotokoll

In der Abwassersatzung des Verbandes ist unter §19 Abs. 18 die Übertragung der Daten aus der Wartung vollbiologischer Kleinkläranlagen auf elektronischem Wege festgeschrieben.

Die Daten der Wartungsprotokolle sind unverzüglich nach der Wartung durch den nach §3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten (Eigentümer) oder der von ihm beauftragten Wartungsfirma bei der WWZ GmbH auf elektronischem Wege einzureichen.

"Die Übergabe kann per E-Mail (Dateianhang) erfolgen. Nähere Angaben zur Schnittstelle und der Datenformatierung dazu sind in den AEB der WWZ GmbH enthalten."

In Abstimmung mit den uns umgebenden Abwasserzweckverbänden wurde die Anpassung unseres elektronischen Wartungsprotokolls erforderlich, um den flächenhaft tätigen Wartungsfirmen eine möglichst einheitliche Plattform der Datenübertragung verbandsübergreifend zu ermöglichen. Ab dem 02.05.2017 sind daher unter dem auf dieser Seite befindlichen Button "Wartungsprotokolle" alle Informationen, Ausfüllhinweise und eine downloadbare Version des elektronischen Wartungsprotokolls verfügbar.

Die zukünftig neu zum Einsatz kommende Kläranlagennummer wird den Eigentümern der betroffenen Grundstücke über die WWZ GmbH bis zum genannten Termin mitgeteilt. Wir bitten daher auch hier nochmals um Weiterleitung der Nummern an die jeweils mit der Wartung betrauten Wartungsunternehmen.

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