Fördermittel für vollbiologische Kleinkläranlagen

Information zu Auszahlungsanträgen von Fördermitteln für vollbiologische Kleinkläranlagen bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015

Aktuell bestehen noch genügend Bearbeitungskapazitäten in der Geschäftsstelle des RZV, um verspätete, aber gemäß Prüfschema "Kleinkläranlagen (KKA)-Anlage zur Antragstellung bei Inbetriebnahme der KKA nach dem 31.12.2015" noch begründete Fördermittel-Abrufe bearbeiten und an die Sächsische Aufbaubank (SAB) weiterleiten zu können.

Werden Anlagen erst zum Jahresende (vor dem 31.12.2016) in Betrieb genommen und liegen nachweisbare Gründe für den verspäteten Bau und die Inbetriebnahme vor, so z. Bsp.:

  • fehlendes Wasserrecht für Versickerungen,
  • fehlende Einleiterlaubnis für vorgeklärtes Abwasser mangels Klärung der Zuständigkeiten für den weiterleitenden Kanal,
  • Änderungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach dem 31.03.2014,
  • Eigentumswechsel des Grundstückes erst ab dem zweiten Halbjahr 2015,
  • noch nicht erfolgte Abnahme durch den Aufgabenträger,

kann eine Fördermittel-Abrechnung über die Geschäftsstelle noch erfolgen.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat nunmehr dazu informiert, dass mit Erlass des SMUL Anträge auf Gewährung eines Kleinkläranlagenzuschusses bzw. darlehens sowie unter Angabe eines Grundes mittels Prüfschema "Kleinkläranlagen (KKA)-Anlage zur Antragstellung bei Inbetriebnahme der KKA nach dem 31.12.2015" fristwahrend noch bis zum 31.12.2016 vom Antragsteller auch direkt bei der SAB eingereicht werden können. Die zur Bearbeitung notwendige Stellungnahme des Aufgabenträgers wird dazu nachträglich von der SAB eingeholt.

Derartige Anträge können dann aber erst im Jahr 2017 bearbeitet werden, wodurch es, im Falle einer positiven Bescheidung, zu einer noch späteren Auszahlung kommt als bisher.

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