Kleineinleiterabgabe

Erhebung der Kleineinleiterabgabe für das Veranlagungsjahr 2017

Auch im Jahr 2018 wird eine Vielzahl von Grundstückseigentümern, deren Grundstücke im Verbandsgebiet des Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverbandes Zwickau/Werdau liegen, einen Bescheid über die Erhebung der Kleineinleiterabgabe für das Veranlagungsjahr 2017 erhalten.

Die Gründe für die Erhebung der Kleineinleiterabgabe sind vielfältig. Einerseits besteht Abgabenpflicht immer dann, wenn auf dem Grundstück eine Abwasserbehandlungs- bzw. Abwassersammelanlage (z. B. mechanische Kleinkläranlage) betrieben wird, die nicht den seit dem 01.01.2016 gültigen gesetzlichen Vorgaben entspricht und das gesetzlich unzureichend vorgeklärte Abwasser einer Vorflut zugeführt wird.

Andererseits können auch Grundstückseigentümer von der Erhebung der Kleineinleiterabgabe betroffen sein, die eine abflusslose Sammelgrube errichtet bzw. ihre Altanlage auf eine abflusslose Sammelgrube ertüchtig haben. Der Zweckverband ist gehalten, jedes Jahr im Rahmen der Erhebung der Kleineinleiterabgabe die das gesamte Schmutzwasser aufnehmenden Sammelgruben auf Plausibilität zu prüfen. In die Prüfung werden regelmäßig die Anzahl der am Grundstück gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnsitz, die über die Wasserwerke Zwickau GmbH entsorgten Mengen an Schlamm/Inhalte aus den Sammelgruben sowie der jährliche Trinkwasserverbrauch einbezogen. Sollten hierbei unerklärbare Differenzen festgestellt werden, besteht Abgabenpflicht.

Eine Einleitung von ungeklärtem Abwasser, auch sogenanntes Grauwasser, in eine Vorflut führt generell zur Abgabenpflicht und damit zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe.

Aber auch Grundstückseigentümer, welche auf ihren Grundstücken eine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben, können einen Bescheid über die Erhebung der Kleineinleiterabgabe erhalten. Der Zweckverband prüft im Rahmen der Erhebung der Abgabe neben dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage auch die Durchführung der im entsprechenden Veranlagungsjahr erforderlichen Anzahl der Wartungen. Die Wartungsprotokolle sind daher zwingend unverzüglich nach der durchgeführten Wartung auf elektronischem Weg an die Wasserwerke Zwickau GmbH zu übersenden.

Der Zweckverband prüft mit der größtmöglichen Sorgfalt das Vorliegen einer Abgabenbefreiung bzw. die Voraussetzungen der Erhebung der Kleineinleiterabgabe. Es ist daher auch im Sinne jedes einzelnen Grundstückseigentümers, dass Veränderungen in der Art der Abwasserbehandlungs- bzw. Abwassersammelanlage, ein erfolgter Anschluss an öffentliche Abwasseranlage mit anschließender Ableitung des Abwassers in eine zentrale Kläranlage oder auch Veränderungen in der Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner unverzüglich an den Zweckverband oder an die Wasserwerke Zwickau GmbH gemeldet werden.

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